Zusatzoptionen der Haushaltsversicherung und Probleme im Schadensfall

Erweiterungen bei der Haushaltsversicherung

Wie auf der vorherigen Seite schon erläutert, deckt die Haushaltsversicherung nicht nur Schäden am Mobiliar ab, sondern an allen Gegenständen, die sich in der Wohnung und in Nebengebäuden befinden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, für die es aber in der Haushaltsversicherung zusätzliche Klauseln gibt, so dass man seinen Versicherungsschutz erweitern kann. Diesen zusätzlichen Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung gibt es schon für einen geringen zusätzlichen Versicherungsbeitrag.

Doch was muss bei der Haushaltsversicherung separat abgedeckt werden? Neben Wersachen

- wie auch schon kurz erwähnt - müssen auch Schäden an Glas und Fahrrädern extra abgesichert werden.

Mit dem Abschluss einer Glasversicherung kann man sich gegen die finanziellen Folgen eines auftretenden Glasbruchs absichern. Mitversichert durch die Glasversicherung ist neben Glas auch Kunststoff, hierzu zählen Schrank- und Wandspiegel, Balkone, Türen, Fenster und Duschkabinen. Zerbricht in der versicherten Wohnung oder dem versicherten Eigenheim Glas bzw. Kunststoff erhält man die Kosten für die Reparatur oder einen gleichwertigen Ersatz. Zu einem Glasbruch kann es beispielsweise durch Unachtsamkeit oder durch spielende Kinder kommen.

Wenn eine Neuverglasung einmal nicht möglich sein sollte, beispielsweise durch Lieferschwierigkeiten, ersetzt die Haushaltsversicherung bzw. Glasversicherung eine Notverglasung, damit es zu keinen weiteren Schäden (wie durch einen Einbruch) kommen kann. Auch den Versicherungsschutz der Glasversicherung kann man noch erweitern. Durch eine zusätzliche Klausel in der Haushaltsversicherung sind auch die Glaskeramik-Kochflächen in der Küche mitversichert.

Wenn sich ein Fahrrad im Keller oder Schuppen der versicherten Immobilie befindet, gilt es als Hausrat und ist durch die Haushaltsversicherung abgesichert. Wird allerdings ein gesichertes Fahrrad draußen gestohlen, auch wenn es vor der Eingangstür abgestellt ist, ist es bei der Haushaltsversicherung nicht mitversichert. Ohne eine Fahrradversicherung, die man als Zusatz zur Haushaltsversicherung abschließen kann, bekommt man den entstandenen Schaden bzw. Verlust nicht erstattet.

Wie schnell es zu einem Fahrraddiebstahl kommen kann, zeigt die folgende Zahl: allein im Jahr 2008 wurden in Deutschland mehr als 350.000 Fahrräder gestohlen. Der damit entstandene Schaden wird jedes Jahr auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt.

Häufige Probleme bei der Haushaltsversicherung im Schadensfall

Manchmal kann es bei der Haushaltsversicherung zu Problemen kommen, wenn ein Schadensfall eintritt. Oft ist es für den Versicherten problematisch bei einem schwerwiegenden Diebstahl durch Einbruch nachzuweisen, was genau gestohlen wurde. Wohl die wenigsten Menschen haben Quittungen für alle Anschaffungen, die man für den Haushalt getätigt hat. Aus diesem Grund empfehlen Experten in regelmäßigen Abständen den gesamten Haushalt zu dokumentieren, entweder mit einem Fotoapparat oder mit Hilfe einer Videokamera. Wenn man der Haushaltsversicherung in einem Schadensfall beweisen kann, dass man einen bestimmten Gegenstand besessen hat, wird sich die Versicherung bei der Ermittlung des Neupreises des gestohlenen Gegenstands nicht querstellen. Wer aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte einfach alle Quittungen aufbewahren, denn so hat man nicht nur einen Beweis für die Haushaltsversicherung, sondern auch immer noch die Möglichkeit zum Umtausch.

Auf jeden Fall melden muss man seiner Versicherung gefahrenerhöhende Umstände. Hierzu gehört beispielsweise ein Gerüst am Haus, das für Maler- oder Reparaturarbeiten angebracht werden muss. So ein Gerüst erhöht natürlich die Gefahr eines Einbruchs, deshalb muss die Versicherung unbedingt über diesen Zustand informiert werden. Meldet man diesen Umstand nicht, kann die Haushaltsversicherung den Schadensersatz verweigern, da man die Versicherung über die Gefahrenerhöhung nicht unterrichtet hat.

Ein weiteres Problem kann das Nachweisen eines Einbruchs sein. Die Haushaltsversicherung zahlt zwar bei Einbruchsdiebstählen, doch nicht immer ist es einfach so einen Einbruch auch zu beweisen. Die Methoden der Kriminellen werden immer raffinierter und die Einbrüche immer ausgefeilter. Wenn die Polizei keine eindeutigen Einbruchsspuren finden kann, verweigert die Haushaltsversicherung die Zahlung. Oft wird dem Versicherten unterstellt ein Fenster oder die Terassentür aufgelassen zu haben. Daher gilt, dass man seine Türen und Fenster gut sichern sollte, denn je besser sie gesichert sind, desto brutaler müssen Einbrecher vorgehen und desto mehr Spuren hinterlassen sie. Im Allgemeinen gilt, dass die Haushaltsversicherung nur dann leistet, wenn man den Einbruch bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet, wie auch eine komplette Liste des Diebesgutes erstellt hat.